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SWK 25, 1. September 2017, Seite 1107

Mehrwertsteuer: Unternehmerische Tätigkeit iZm der Bewirtschaftung von Landwirtschaftsbauten bei Erzielung von geringfügigen Einnahmen

1.

Art 9 Abs 1 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die Bewirtschaftung von Landwirtschaftsbauten wie den im Ausgangsverfahren fraglichen durch eine Handelsgesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht, die diese Tätigkeit nur ergänzend als ein Gewerbe mit Erzielung von Einnahmen ausübt, ungeachtet des Umstands, dass diese Bauten in erheblichem Maße mit staatlichen Beihilfen finanziert wurden und ihre Bewirtschaftung lediglich Einnahmen aus der Erhebung einer geringfügigen Gebühr erbringt, eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift darstellt, soweit diese Gebühr aufgrund der vorgesehenen Dauer ihrer Erhebung einen nachhaltigen Charakter aufweist.

2.

Art 24 MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass die Bewirtschaftung von Landwirtschaftsbauten wie den im Ausgangsverfahren fraglichen in der Erbringung von Dienstleistungen gegen Entgelt besteht, weil diese Dienstleistungen mit der erhaltenen oder zu erhaltenden Gebühr in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen, vorausgesetzt, dass diese geringfügige Gebühr den Gegenwert für die erbrachte Dienstleistung darstellt. Dies gilt unbeschadet der Tatsache, dass mit diesen Dienstleistungen eine gesetzliche Verpflichtung erfüllt wird. Es ist...

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