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SWK 25, 1. September 2017, Seite 1105

Mehrwertsteuer: Schadensregulierung ist kein steuerbefreiter Versicherungsumsatz

Art 135 Abs 1 lit a MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass Dienstleistungen der Schadensregulierung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die von einem Dritten im Namen und für Rechnung eines Versicherungsunternehmens erbracht werden, nicht von der in dieser Vorschrift genannten Befreiung erfasst sind.

( Aspiro, C-40/15)

Rubrik betreut von: Bearbeitet von Markus Achatz (VfGH-Erkenntnisse), Gerhard Gaedke (VwGH-Erkenntnisse), Dietmar Aigner, Gernot Aigner und Michael Tumpel (EuGH-Urteile)
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