Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
1. Aufl. 2020
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S. 451. Einleitung
Aufgrund der mit dem StRefG 2020 erfolgten Ergänzungen des Art 7 Abs 1 UStG sind seit zusätzliche (materielle) Voraussetzungen zu erfüllen, damit eine steuerfreie innergemeinschaftliche (ig) Lieferung vorliegt: Gem Art 7 Abs 1 Z 4 UStG muss der Abnehmer dem Unternehmer die in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) mitgeteilt haben. Darüber hinaus muss der Unternehmer gem Art 7 Abs 1 Z 5 UStG der Verpflichtung zur Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung nach Art 21 Abs 3 UStG nachgekommen sein oder sein Versäumnis zur Zufriedenheit der zuständigen Behörden ordnungsgemäß begründet haben.
Neben diesen auf einer Änderung der MwStSystRL beruhenden Änderungen im nationalen Recht wurde mit dem ebenfalls seit anzuwendenden Art 45a Durchführungsverordnung (DVO) (EU) 282/2011 idF DVO (EU) 2018/1912 eine unionsrechtliche Regelung betreffend den bei ig Lieferungen zu führenden Nachweis der Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet geschaffen.
Im Folgenden sollen diese Neuerungen einer eingehenden Analyse unterzogen werden, wobei unter anderem auch die Auswirkungen dieser Neuerungen auf das bestehende Normengefüge zu beleuchten sein werden. Betreffend den unionsrechtlichen ...