Neuerungen bei innergemeinschaftlichen Umsätzen
1. Aufl. 2020
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S. 181. Problemstellung
Reihengeschäfte – bisher mehrheitlich ein Begriff der Lehre und Praxis – sind dadurch gekennzeichnet, dass von mehreren (mindestens drei) Unternehmern Rechtsgeschäfte über denselben Gegenstand in einer Kette abgeschlossen werden, der Gegenstand aber unmittelbar vom ersten an den letzten Abnehmer befördert oder versandt wird. Die Warenbewegung kann in diesem Fall nur einer Lieferung zugeordnet werden (sog „bewegte“ Lieferung). Alle übrigen Lieferungen sind als „ruhend“ einzustufen. Die Zuordnung der Warenbewegung zu einer der Lieferungen ist entscheidend für die Bestimmung des Ortes der Lieferung (§ 3 Abs 7 oder 8 UStG) und die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen („ig Lieferungen“, Art 6 iVm 7 UStG) und des Tatbestands des korrespondierenden innergemeinschaftlichen Erwerbs („ig Erwerb“, Art 1 UStG). Nur die bewegte Lieferung führt zu einer steuerbefreiten ig Lieferung und einem ig Erwerb. Die ruhenden Lieferungen werden – je nach Sachverhalt und Rechtsauffassung – entweder im Abgangsland oder Bestimmungsland der gelieferten Ware ausgeführt und können zu umsatzsteuerlichen Registrierungspflichten ausländischer Unternehmer führen. Die gleiche Problemstellung stellt sich auch b...