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SWK 25, 1. September 2017, Seite 1081

Haben Finanzämter zu viel Zeit oder zu viel Personal?

Eine originelle Bescheidbegründung

Manche (Land-)Finanzämter erlassen ellenlange Vorhalte und zeichnen sich auch durch sehr lange und originelle Bescheidbegründungen aus. So wurden vor kurzem bei einer 77-jährigen Dame, die ihren todkranken Mann lange Zeit gepflegt hatte, mittels Vorhaltes alle Rechnungen über Medikamente in Höhe von 810 Euro abverlangt. Eine vier Seiten lange Sammelrechnung einer Apotheke mit genauer Bezeichnung der jeweiligen Medikamente wurde übermittelt; daraufhin wurden bei der Veranlagung Kosten für Medikamente nur in Höhe von 315 Euro anerkannt.

Begründung des Finanzamtes

„Kosten für Mittel bzw Behandlungsformen aus dem Bereich der Alternativmedizin können Kosten der Heilbehandlung und damit außergewöhnliche Belastung darstellen, wenn diese Aufwendungen medizinisch indiziert sind, also solche, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zur Heilung und Linderung der Krankheit vorgenommen wurden.

Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen empfohlene Einnahme von homöopathischen Mitteln (Vitaminpräparaten bzw Nahrungsergänzungsmitteln) zu einer außergewöhnlichen Belastung f...

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