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Der Beschäftigungsbonus
Ein systematischer Überblick
Der Beschäftigungsbonus räumt Unternehmen, die ab zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, einen 50%igen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren ein. Der Antrag auf den Beschäftigungsbonus, für den die budgetären Mittel mit ca 2 Mrd Euro begrenzt sind, ist unter Einbindung eines Wirtschaftstreuhänders binnen 30 Kalendertagen nach Beschäftigungsbeginn der ersten zu fördernden Arbeitskraft zu stellen.
In diesem Beitrag soll versucht werden, auf Basis der ergangenen Richtlinie und der dazu bisher vorliegenden Informationen einen systematischen Überblick zum Beschäftigungsbonus zu geben. Einige Aspekte der Förderung sind aber nach wie vor unklar. Auch die Rückantwort der Europäischen Kommission wird noch abgewartet, bevor Förderungszusagen erteilt werden.
1. Rechtsgrundlagen
Die Sonderrichtlinie „Beschäftigungsbonus“ (in der Folge: Richtlinie) wurde idF vom Anfang Juli via Homepage der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und enthält inhaltliche Regelungen zum Beschäftigungsbonus.
Weitere sehr hilfreiche inhaltliche Erläuterungen sind den FAQ der aws zu entnehmen, die aber keine Rechtsgrundlage darstellen und b...