Grenzüberschreitender Formwechsel
1. Aufl. 2019
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 269Teil 2: Grenzüberschreitender Formwechsel (identitätswahrende Sitzverlegung) von Personengesellschaften
Während der grenzüberschreitende Formwechsel von Kapitalgesellschaften im deutschsprachigen Raum gesellschaftsrechtlich ausführlich aufgearbeitet wurde, wurde der grenzüberschreitende Formwechsel von Personengesellschaften bislang kaum im Unternehmens- und Steuerrecht behandelt. Dieser Umstand ist bemerkenswert, weil die bisherigen Grundsatzurteile (OGH-Entscheidung aus dem Jahr 2014 iVm der EuGH-Rs Cartesio und EuGH-Rs Vale, OLG Innsbruck und OLG Wien) allesamt Personengesellschaften betrafen.
1. Darstellung der zivilrechtlichen Zulässigkeit für Personengesellschaften
Der grenzüberschreitende Formwechsel ist allgemein durch den geordneten Wechsel des Gesellschaftsstatuts unter Wahrung der rechtlichen Identität (vergleichbar einer nationalen Umwandlung von OG in KG und umgekehrt) innerhalb des EU-/EWR-Raums gekennzeichnet: Es erfolgt eine Löschung der Personengesellschaft im Register des Wegzugsstaats und eine Eintragung im Register des Zuzugsstaats (siehe bereits Teil 1 Pkt 1.).
Nach dem OGH führt ein grenzüberschreitender Formwechsel einer Personengesellschaft aufgrund der Identitä...