Grenzüberschreitender Formwechsel
1. Aufl. 2019
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S. 1Teil 1: Grenzüberschreitender Formwechsel (identitätswahrende Sitzverlegung) von Kapitalgesellschaften
1. Begriffserklärung und Gründe für einen Formwechsel
Für den grenzüberschreitenden Formwechsel finden sich in der Literatur auch folgende Synonyme: „grenzüberschreitende Satzungssitzverlegung“, „formwechselnde Umwandlung“, „formwechselnde Sitzverlegung“, „grenzüberschreitende Umwandlung“ oder „identitätswahrende Sitzverlegung“. Im vorliegenden Buch wurde der Begriff des grenzüberschreitenden Formwechsels gewählt, der sich in den jüngsten Arbeiten aus Deutschland durchzusetzen scheint. Der grenzüberschreitende Formwechsel ist durch den Wechsel des Gesellschaftsrechts in einem geordneten Verfahren unter Wahrung der Identität (vergleichbar einer formwechselnden Umwandlung im nationalen Recht) ohne Liquidation gekennzeichnet: Es kommt zu einer Löschung der Gesellschaft im Register des Wegzugstaates und einer Eintragung im Register des Zuzugsstaates.
Der grenzüberschreitende Formwechsel stellt allgemein einen kollisionsrechtlichen Brückenschlag zwischen Mitgliedstaaten mit Sitztheorien (etwa Österreich, Frankreich, Portugal, Belgien, Griechenland, Polen, Rumänien, Luxemburg, Deutschland [im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten in der Vergangenheit] und Zypern)