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Zahlungsverkehrsmissbrauch als Straftatbestand
Die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie aus 2019
Ende 2021 wurde etwas verspätet die Richtlinie (EU) 2019/713 zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung iZm unbaren Zahlungsmitteln in österreichisches Recht umgesetzt. Da in das heimische StGB bereits in den Vorjahren entsprechende Tatbestände Eingang gefunden hatten, blieb der Anpassungsbedarf überschaubar. Im Folgenden soll ein kurzer Überblick über die aktuellen strafrechtlichen Bestimmungen gegeben werden, die seit in Geltung stehen.
1. Überblick der Neuerungen im StGB
Die Definition eines unbaren Zahlungsmittels wurde erweitert und umfasst nunmehr neben körperlichen auch nichtkörperliche Zahlungsmittel, die vor Fälschung und missbräuchlicher Verwendung geschützt sind (§ 74 Abs 1 Z 10 StGB nF). Diese können aus mehreren Elementen bestehen – etwa aus einer mobilen Zahlungsanwendung (Smartphone) plus Passwort. Darunter fallen generell Instrumente, die die Übertragung von Geld und monetären Werten sowie die Erteilung von Zahlungsaufträgen ermöglichen, zB Onlinebanking und Zahlungen über einen Account, der mit einem Bankkonto oder einer Kreditkarte verknüpft ist. Auch digitale Tauschmittel wie E-Geld und virtuelle Währungen sind von der neuen Definition umfasst.
Eine strafbare Handlung gegen fremdes Vermögen stel...