Handbuch ESG–Berichterstattung
1. Aufl. 2023
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1. Ziele und Grundsätze
Das Ziel dieses Standards ist es, die Offenlegungsanforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung über betroffene Gemeinwesen zu konkretisieren. Der Standard basiert dabei auf den Grundsätzen und Zielen der ESRS 1 und ESRS 2, die immer gemeinsam mit ESRS S 3 betrachtet werden sollten.
ESRS S 3 definiert Gemeinwesen, die von dem unternehmerischen Handeln betroffen sind, als wesentliche Stakeholdergruppe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dies bedeutet, dass die Auswirkungen des unternehmerischen Handelns auf das Gemeinwesen beurteilt werden müssen und entsprechend den Grundsätzen und Vorgaben der ESRS 1 und 2 berichtet werden muss.
ESRS S 3 Tz 1 konkretisiert diese Vorgaben und geht dabei auf folgende Fragen ein:
Wie kann das unternehmerische Handeln das Gemeinwesen betreffen und welche tatsächlichen bzw möglichen Auswirkungen ergeben sich daraus?
S. 700Welche Maßnahmen wurden umgesetzt und wie gestalten sich deren Ergebnisse?
Welche wesentlichen Risiken und Chancen ergeben sich aus den entsprechenden Maßnahmen für das Unternehmen und wie werden diese gehandhabt?
Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich für das Unternehmen im Rahmen einer Kurz-, Mittel-,...