Handbuch ESG–Berichterstattung
1. Aufl. 2023
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S. 6901. Ziele und Grundsätze
Das Ziel dieses Standards liegt darin, bestimmte Angabepflichten für Beschäftigte in der Wertschöpfungskette festzulegen.
Hierbei sollen folgende Informationsbedürfnisse der Adressaten behandelt werden:
Welche wesentlichen positiven und negativen tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen die Geschäftstätigkeit auf Beschäftigte in der Wertschöpfungskette hat;
welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen zu verhindern, abzuschwächen oder zu beheben, und zu welchen Ergebnissen diese Maßnahmen führen;
welche wesentlichen Chancen und Risiken mit den Auswirkungen in Verbindung stehen und wie das Unternehmen mit diesen umgeht;
welche finanziellen Auswirkungen sich auf das Unternehmen über den kurz-, mittel- und langfristigen Zeithorizont ausgehend von den wesentlichen Chancen und Risiken durch das unternehmerische Handeln ergeben.
In Abgrenzung zu ESRS S 1 (eigene Belegschaft) werden unter Beschäftigten in der Wertschöpfungskette folgende Untergruppen aufgeführt:
Beschäftigte in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (zB Mitarbeiter der Lieferanten bzw der Kunden);
Beschäftigte, welche nicht unter die Definition der „eigenen Belegschaft“ nach ESRS S 1 ...