Handbuch ESG–Berichterstattung
1. Aufl. 2023
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1. Ziele und Grundsätze
Der sich aus der CSRD ableitende Standard E3 regelt die Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen. Unter Wasser- und Meeresressourcen wird die Beziehung des Unternehmens zum Wasser und zu Meeresressourcen im eigenen Betrieb und in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette verstanden. Bei Wasser geht es insbesondere darum, wo und wie viel Wasser für die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens verbraucht wird und welche Auswirkungen das Unternehmen in Bezug auf Wasser auslöst. Dagegen wird bei Meeresressourcen auf die Nutzung von Meeresressourcen, Ableitungen und Emissionen, die in die Ozeane gelangen, und generell auf Tätigkeiten in maritimen Gebieten abgestellt.
Der Standard E3 verfolgt das Ziel, die Offenlegungspflichten zu spezifizieren und es den Nutzern der Nachhaltigkeitsberichte dadurch zu ermöglichen, zu verstehen, wie sich das Unternehmen auf die Wasser- und Meeresressourcen auswirkt, wobei auf positive und negative tatsächliche, aber auch auf potenzielle Auswirkungen eingegangen wird. Dabei sind die Art, der Typ und das Ausmaß von Chancen und Risiken des Unternehmens im Zusammenhang mit den Auswir...