Handbuch ESG–Berichterstattung
1. Aufl. 2023
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S. 6241. Ziele und Grundsätze
Mit dem ESRS Standard E1 soll festgelegt werden, welche Angaben bezüglich der Auswirkungen, die das Unternehmen auf den Klimawandel hat, zu machen sind. Dabei geht es sowohl um positive als auch negative und tatsächliche sowie potenzielle Auswirkungen. Weiters muss das Unternehmen seine bisherigen, aktuellen und künftigen Bemühungen zur Eindämmung des Klimawandels im Einklang mit dem Pariser Abkommen (oder einem aktualisierten internationalen Abkommen über den Klimawandel) und zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C darlegen. Es soll angeben, welche Pläne und Fähigkeiten es hat, um seine Geschäftsmodelle und seinen Betrieb an den Übergang zu einer nachhaltigen Wirtschaft anzupassen, und wie es damit zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 °C beiträgt. Dabei sollen auch Risiken und Chancen, die sich aus den Auswirkungen und der Abhängigkeit des Unternehmens vom Klimawandel ergeben, angeführt werden.
2. Querverweise zu anderen ESRS
Luftemissionen wie Ozon abbauende Stoffe (ODS), Stickstoffoxide (NOX) und Schwefeloxide (SOX) stehen mit dem Klimawandel in Zusammenhang, werden jedoch unter den Berichterstattungsanforderungen für Umweltverschmutzung (E...