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Reformoptionen für „Share Deals“ in der Grunderwerbsteuer
Wie könnten die Tatbestände des § 1 Abs 3 GrEStG umgehungssicherer gestaltet werden?
Im Regierungsprogramm der Ampel-Koalition in Deutschland wird „das Schließen von steuerlichen Schlupflöchern beim Immobilienerwerb von Konzernen (Share Deals)“ angekündigt, nachdem der deutsche Gesetzgeber bereits im Jahr 2021 die Steuerpflicht von „Share Deals“ in der GrESt signifikant erweitert hat. Auch in Österreich erfolgte im Zuge der Steuerreform 2015/16 eine Ausdehnung der Steuerpflicht im Hinblick auf die Übertragung und Vereinigung von Anteilen an grundstückshaltenden Personen- und Kapitalgesellschaften, die allerdings – im Unterschied zur deutschen Rechtslage – verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bewusst nicht aufgegriffen hat. Dieser Beitrag nimmt vor dem Hintergrund der gesetzlichen Dynamik in Deutschland und grunderwerbsteuerlicher Regelungsregime in anderen Staaten die Frage nach der Reichweite der Steuerpflicht von Share Deals in den Blick. Dabei werden verbliebene Gestaltungsmöglichkeiten angesprochen und erwogen, ob und in welcher Form es sinnvoll sein könnte, Share Deals in Österreich in Zukunft umgehungsfester zu regeln.
1. Hintergrund der österreichischen Rechtslage
Der österreichischen GrESt unterliegen nicht nur unmittelbare Erwerbe von inländischen Grundstüc...