IAS 12 - Ertragsteuern
1. Aufl. 2022
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S. 8511. Gruppenbesteuerung und Organschaften
11.1. Grundlagen
11.1.1. Überblick
In vielen Ländern besteht die Möglichkeit oder sogar die Verpflichtung, dass die Ertragsteuern nicht auf Basis der steuerlichen Ergebnisse einer rechtlichen Einheit (zB einer Kapitalgesellschaft) oder einer Betriebsstätte erhoben werden, sondern mehrere Unternehmen/rechtliche Einheiten und/oder Betriebstätten zu einer „Steuergruppe“ zusammengefasst werden können. In Österreich besteht dazu die sogenannte Gruppenbesteuerung und in Deutschland das Instrument der steuerlichen Organschaft. Gemeinsam ist diesen Konzepten, dass die Ertragsteuer aller in den jeweiligen Gruppen- bzw Organkreisen einbezogenen Unternehmen auf Basis der Summe bzw des Saldos der von diesen Einheiten erwirtschafteten steuerlichen Ergebnisse ermittelt werden.
Soweit einzelne Gruppenmitglieder bzw Konzerne, deren Muttergesellschaft Gruppenmitglied bei einer darüberliegenden Gesellschaft (zB einer Holdinggesellschaft) ist, selbstständige IFRS-Abschlüsse aufstellen, ist zu klären, wie die tatsächlichen und latenten Ertragsteuern in einem solchen Abschluss zu erfassen und zu bewerten sind. Dies wollen wir am Beispiel der Gruppenbesteuerung in Ös...