IAS 12 - Ertragsteuern
1. Aufl. 2022
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S. 7810. Ertragsteuern im Konzern
10.1. Grundlagen
In Österreich und Deutschland und auch in den meisten anderen Ländern entstehen auf Konzernebene keine tatsächlichen Ertragsteuern, weil die jeweils einzelne Gesellschaft oder Betriebsstätte als Steuersubjekt gilt. Die im Zuge der Vorbereitung und Durchführung der Konsolidierung vorgenommenen Konsolidierungsbuchungen können jedoch bei einzelnen Vermögenswerten und Schulden zur Anpassung der IFRS-Werte führen, während deren Steuerbasis im Einzelabschluss unverändert bleibt. Solche Buchungen haben daher grundsätzlich Auswirkungen auf die latenten Ertragsteuern im IFRS-Konzernabschluss, falls nicht eine Ausnahme vom Ansatz latenter Ertragsteuern vorliegt oder aktive latente Steuern wegen Nichterfüllung der erforderlichen Voraussetzungen nicht angesetzt werden dürfen.
Die Vorgehensweise für die Konsolidierung im IFRS-Konzernabschluss ist in IFRS 10 geregelt. IFRS 10.B86 führt folgende Konsolidierungsvorgänge an:
Kapitalkonsolidierung,
Schuldenkonsolidierung,
Zwischenergebniseliminierung,
Aufwands- und Ertragskonsolidierung
Im Konzernabschluss erfolgt die Ermittlung der temporären Differenzen durch den Vergleich des Buchwerts von Vermögenswerten und...