IAS 12 - Ertragsteuern
1. Aufl. 2022
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S. 396. Bewertung latenter Ertragsteuern
6.1. Grundlagen
Nach Identifizierung der abzugsfähigen und der zu versteuernden temporären Differenzen, Berücksichtigung der Ausnahmebestimmungen und Beurteilung, in welcher Höhe abzugsfähige temporäre Differenzen angesetzt werden dürfen, erfolgt als nächster Schritt die Bewertung der aus den temporären Differenzen resultierenden latenten Steueransprüche (aktiven latenten Steuern) und latenten Steuerschulden (passiven latenten Steuern). Diese Bewertung betrifft ausschließlich die Festlegung der Steuersätze, mit denen die latenten Steueransprüche und ‑schulden zu berechnen sind. Eine Bewertung im Sinne der Ermittlung eines Wertes für die Ersterfassung und Folgebewertung, zB des beizulegenden Zeitwerts oder Barwerts, oder der Einschätzung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist damit nicht verbunden. Die Einschätzung der Werthaltigkeit (Nutzbarkeit) aktiver latenter Steuern erfolgt bereits im Rahmen der Beurteilung der Ansatzkriterien (vgl Kapitel 5.).
Nach IAS 12.47 sind aktive und passive latente Steuern mit jenem Steuersatz zu bewerten, der in der Periode anwendbar ist, in der der Vermögenswert realisiert oder die Schuld erfüllt wird (dh zu...