IAS 12 - Ertragsteuern
1. Aufl. 2022
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S. 174. Latente Ertragsteuern: Ausnahmen
4.1. Grundlagen
4.1.1. Überblick
IAS 12 sieht eine umfassende Bilanzierung latenter Ertragsteuern vor und folgt damit dem Konzept des full tax allocation approach. Daher sind – mit den folgenden wenigen Ausnahmen – für alle zum Abschlussstichtag bestehenden zu versteuernden temporären Differenzen passive und für abzugsfähige temporäre Differenzen aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen.
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Passive latente Steuern | Aktive latente Steuern | |
Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) (Kapitel 4.1.2.) | Ausnahme (IAS 12.15) | Keine Ausnahme |
Ausnahme bei erstmaligem Ansatz (Initial recognition exemption) (Kapitel 4.1.3.) | Ausnahme (IAS 12.15) | Ausnahme (IAS 12.24) |
Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen (outside basis differences) (Kapitel 4.1.4.) | Ausnahme (IAS 12.39) | Ausnahme (IAS 12.44) |
Die folgenden Abschnitte gehen näher auf diese Ausnahmen ein.
4.1.2. Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill)
Ein goodwill entsteht bei einem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 als Überschuss der hingegebenen Gegenleistung (in der Praxis vor allem des Kaufpreises) über das zum beizulegenden Zeitwert bewertete erworbene Nettovermögen. In der Steuerbilanz hängt die Ents...