TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Kerschbaumer/Nowotny

IAS 12 - Ertragsteuern

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7143-0334-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
IAS 12 - Ertragsteuern (1. Auflage)

S. 174. Latente Ertragsteuern: Ausnahmen

4.1. Grundlagen

4.1.1. Überblick

IAS 12 sieht eine umfassende Bilanzierung latenter Ertragsteuern vor und folgt damit dem Konzept des full tax allocation approach. Daher sind – mit den folgenden wenigen Ausnahmen – für alle zum Abschlussstichtag bestehenden zu versteuernden temporären Differenzen passive und für abzugsfähige temporäre Differenzen aktive latente Steuern in der Bilanz anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Passive latente Steuern
Aktive latente Steuern
Geschäfts- oder Firmenwert
(Goodwill) (Kapitel 4.1.2.)
Ausnahme
(IAS 12.15)
Keine Ausnahme
Ausnahme bei erstmaligem Ansatz
(Initial recognition exemption) (Kapitel 4.1.3.)
Ausnahme
(IAS 12.15)
Ausnahme
(IAS 12.24)
Tochterunternehmen, assoziierte Unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen
(outside basis differences) (Kapitel 4.1.4.)
Ausnahme
(IAS 12.39)
Ausnahme
(IAS 12.44)

Die folgenden Abschnitte gehen näher auf diese Ausnahmen ein.

4.1.2. Geschäfts- oder Firmenwert (goodwill)

Ein goodwill entsteht bei einem Unternehmenszusammenschluss nach IFRS 3 als Überschuss der hingegebenen Gegenleistung (in der Praxis vor allem des Kaufpreises) über das zum beizulegenden Zeitwert bewertete erworbene Nettovermögen. In der Steuerbilanz hängt die Ents...

Daten werden geladen...