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Kerschbaumer/Nowotny

IAS 12 - Ertragsteuern

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7143-0334-6

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IAS 12 - Ertragsteuern (1. Auflage)

S. 62. Bilanzierung der tatsächlichen Ertragsteuern

2.1. Grundlagen

2.1.1. Ansatz und Bewertung der tatsächlichen Ertragsteuern

Die tatsächlichen Ertragsteuern sind der Betrag der geschuldeten (bzw erstattungsfähigen) Ertragsteuern, der sich aus dem zu versteuernden Einkommen (bzw einem steuerlichen Verlust) der jeweiligen Periode ergibt (siehe Kapitel 1.1.3.). In dem Ausmaß, in dem tatsächliche Ertragsteuern für die laufende und für frühere Perioden noch nicht gezahlt wurden, sind sie als Verbindlichkeit zu erfassen. Wenn der bereits gezahlte Betrag die geschuldete Ertragsteuer übersteigt, dann ist der übersteigende Betrag als Forderung zu aktivieren (IAS 12.12) und als separater Posten auszuweisen (siehe Kapitel 13.). Wurden auf Grund eines nach einer steuerlichen Betriebsprüfung erlassenen Bescheides die vorgeschriebenen Ertragsteuern schon gezahlt, gegen diesen Bescheid aber Rechtsmittel erhoben, ist grundsätzlich für die geleistete Zahlung eine Forderung anzusetzen, wenn (und insoweit) das Unternehmen einschätzt, sich mit ihrem Rechtsmittel durchsetzen zu können (IFRIC Update Juli 2014: IAS 12 Income Taxes – measurement of current income tax on uncertain tax position; siehe auch Kapi...

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