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SWK 12, 20. April 2022, Seite 548

Rechtsschutz und Anspruchsdurchsetzung bei COFAG‑Förderungen

Grundlagen der Förderbestimmungen und Möglichkeiten bei Ablehnung eines Förderantrags

Christian Prodinger und Armenak Utudjian

Im Rahmen der COVID-19-Krise wurden vom Staat diverse Förderungen vorgesehen. Diese werden meistens über privatrechtliche Verträge mit Förderstellen abgewickelt.

1. Rechtliche Grundlagen

Nach § 2 Abs 2 Z 7 ABBAG-Gesetz sind bestimmte Maßnahmen zugunsten von Unternehmen iSd § 3b Abs 1 ABBAG-Gesetz gegen wirtschaftliche Auswirkungen infolge SARS-CoV-2 durchzuführen, wobei sich die ABBAG dabei Tochtergesellschaften, in concreto der COFAG, bedienen kann. Ausführend ist der Fixkostenzuschuss durch Verordnung des BMF geregelt worden.

Damit hat sich der Bund bei diesen und anderen COVID-19-Förderungen für eine privatwirtschaftliche Auskleidung entschieden. Dies ist nach Art 17 B-VG dem Grund nach zulässig. Der Gesetzgeber kann in weitgehend eigenständigem Gestaltungsspielraum regeln, ob eine gesetzliche Aufgabe der Hoheits- oder der Privatwirtschaftsverwaltung zugeordnet wird. Bei Förderungsvergabe in hoheitlicher Form steht dem Förderwerber der Rechtsweg über Verwaltungsgerichte und die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts offen. Andernfalls kann in der Regel ausschließlich der Zivilrechtsweg über die ordentliche Gerichtsbarkeit beschritten werden.

Die Vergabe eines Fixkostenzuschusses erfolgt daher ...

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