Ertragsbesteuerung inländischer Risikokapitalfonds
1. Aufl. 2018
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S. 4447. Ausblick: Ertragsbesteuerung eines Risikokapitalfonds als Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft iSd MiFiGG 2017
7.1. Vorbemerkungen
Für Risikokapitalfonds (und ähnliche beteiligungsverwaltende Gesellschaften, die Eigenkapital in bestimmte Zielunternehmen investieren) wurde durch das StRefG 1993 und das MiFiGG 2007 (zeitlich befristet) ein besonderes Ertragsbesteuerungsregime in Form sog Mittelstandsfinanzierungsgesellschaften (MiFiG) geschaffen, wodurch der Fonds und dessen Investoren unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Begünstigungen erfuhren. Zumal die bisherigen Regelungen auslaufend sind und daher eine Neugründung einer MiFiG seit 2014 nicht mehr möglich war, hat sich der Steuergesetzgeber im Sommer 2017 für eine „Neuauflage“ der MiFiG in Form des Mittelstandsfinanzierungsgesellschaftengesetzes 2017 (MiFiGG 2017) entschieden und entsprechende Regelungen insb in § 27 Abs 7 EStG und § 5 Z 14 iVm § 6b KStG verankert bzw die bestehenden novelliert.
Ziel und Rechtfertigung dieses begünstigenden Besteuerungsregimes liegen darin, dass der Zugang von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu Eigenkapital in der Gründungs- und Wachstumsphase bis zu einer etwaigen Börsenfähigkeit gefördert werde...