Ertragsbesteuerung inländischer Risikokapitalfonds
1. Aufl. 2018
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S. 252. Aufsichtsrechtliche Einstufung von Risikokapitalfonds als Vorfrage der ertragsteuerlichen Behandlung
Weil seit dem Inkrafttreten des AIFMG AIF der Fondsbesteuerung gem § 186 InvFG unterliegen, ist vorab, dh vor der Untersuchung der Ertragsbesteuerung von Risikokapitalfonds, deren aufsichtsrechtliche Einordnung bzw Nicht-Einordnung in den Rechtsrahmen des AIFMG zu untersuchen.
2.1. Systematisierung der aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Fonds im Allgemeinen und Risikokapitalfonds im Besonderen
Vor Inkrafttreten des AIFMG erfolgte die aufsichtsrechtliche Regulierung von Fonds im nationalen Recht insb durch das InvFG 2011. Das InvFG setzt die OGAW-RL um, die einen europarechtlich harmonisierten Rechtsrahmen für sog Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW) vorgibt, indem es Bedingungen festlegt, zu denen OGAW in Österreich aufgelegt, verwaltet und vertrieben werden dürfen (§ 1 InvFG). Ein OGAW „dient dem ausschließlichen Zweck der Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem GrundS. 26satz der Risikostreuung in die in § 67 genannten liquiden Finanzanlagen“ (§ 2 Abs 1 Z 1 InvFG), nimmt „Anteile […] auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens ...