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Wiedereinsetzung
Nach der Rechtsprechung des VwGH ist für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 71 Abs 1 Z 2 AVG maßgeblich, ob sich die Rechtsmittelbelehrung für einen juristischen Laien, dh für eine mit den Verwaltungsvorschriften nicht vertraute Personen, als irreführend darstellt, gleichgültig, ob sie durch einen Rechtsfreund vertreten ist oder nicht. – (§ 71 Abs 1 Z 2 AVG), (Abweisung)
( Ra 2016/16/0038)