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Gebühren: Leasingvertrag
Wird in einem Leasingvertrag bloß eine Option eingeräumt und nicht etwa vereinbart, dass das Leasingobjekt mit der Zahlung der letzten Monatsmiete in das Eigentum des Leasingnehmers übergeht, unterliegt der Vertrag der Gebührenpflicht nach § 33 TP 5 GebG. – (§ 33 TP 5 GebG), (Abweisung)
( Ro 2016/16/0011)