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Die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungs- gesetz 2016
Senkung der Stabilitätsabgabe ab 2017
(SWK) – Am hat der Ministerrat die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2016 beschlossen. Die Änderungen gegenüber dem Ministerialentwurf (SWK 32/2016, 1348 f) betreffen insb die gesetzliche Nettolohnvermutung bei Schwarzlohnzahlungen, die Senkung der Stabilitätsabgabe und die Anpassung des Versicherungssteuergesetzes. Die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats und Bundesrats sowie die Kundmachung im Bundesgesetzblatt bleiben abzuwarten.
1. Einkommensteuer
Spenden/Sonderausgaben: Die Begünstigung soll nun auch die „allgemein zugängliche Präsentation von Kunstwerken“ umfassen; zudem sollen auch sogenannte Mittelbeschaffungskörperschaften (§ 40a Z 1 BAO) begünstigt sein. Die zur Datenübermittlung verpflichteten Organisationen sollen von der Meldepflicht iZm Datenanwendungen iSd § 18 Abs 8 EStG befreit sein.
Nettolohnvereinbarung: Die gesetzliche Vermutung einer Nettolohnvereinbarung bei Schwarzlohnzahlungen soll nicht für Sachbezüge iSd § 15 Abs 2 EStG gelten und nunmehr – entschärft – für Lohnzahlungszeiträume ab in Kraft treten.
Zuzugsbegünstigung: Als Anreiz zur Rückkehr nach Österreich soll die Wartefrist für die Inanspruchnahme des Freibetrags von 30 % von zehn auf fünf Jahre verkürzt werden.
2. Stabilitätsabgabe
Ab dem Jahr 2017 sollen au...