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Verfahren: Wiederaufnahme
Das Finanzamt kann die Wiederaufnahmebescheide mit einem Verweis auf den Prüfungsbericht begründen. Dass ein derartiger Verweis zulässig ist, entspricht ständiger Rechtsprechung des VwGH – (§ 303 Abs 4 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/15/0280)