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ASoK 2, Februar 2022, Seite 74

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer: Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen

Information der SVS an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vom .

Die SVS hat in der angeführten Information folgende Beurteilungen abgegeben:

1. Gewinnausschüttungen an alte Selbständige (Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 3 GSVG bzw § 2 Abs 2 FSVG) sind immer beitragspflichtig, selbst wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer keine Tätigkeitsvergütungen erhält.

2. Gewinnausschüttungen vermögen keine Pflichtversicherung nach § 2 Abs 1 Z 4 GSVG als neuer Selbständiger zu begründen, weil diese Einkünfte gemäß § 22 oder § 23 EStG voraussetzt. Sie können aber bewirken, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer mit geringfügiger Tätigkeitsvergütung in die Pflichtversicherung hineinwächst, weil erst die Summe aus der (geringfügigen) Tätigkeitsvergütung und der Gewinnausschüttung die Versicherungsgrenze übersteigt.

3. Nachgemeldete Ausschüttungen können zu einer Erhöhung einer bereits endgültig festgestellten Beitragsgrundlage führen, wobei die Vorschreibung der Beitragsdifferenz im Rahmen der vier Quartalsvorschreibungen des Folgejahres erfolgt. Nach dem Pensionsstichtag festgestellte Gewinnausschüttungen führen aber zu keiner Änderung der Beitragsgrundlage (Versteinerung).

4. Gewinnausschüttungen können auch Auswirkungen auf die Pe...

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