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SWK 25, 1. September 2016, Seite 1104

Betrugsbekämpfung in der Umsatzsteuer und den besonderen Verbrauchsteuern

Die unterschiedliche Bedeutung des Bestimmungslandprinzips

Thomas Bieber und Rainer Brandl

Spätestens mit der Rs Italmoda erreichte das Ziel der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung auf europäischer Ebene eine neue Dimension. Der EuGH entschied, dass die nationalen Behörden und Gerichte eines EU-Mitgliedstaates einem Steuerpflichtigen bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung das Recht auf Vorsteuerabzug, auf Umsatzsteuerbefreiung oder auf Umsatzsteuererstattung versagen müssen, auch wenn das nationale Recht keine Bestimmungen enthält, die eine solche Versagung vorsehen, sofern anhand objektiver Umstände nachgewiesen ist, dass dieser Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich durch den Umsatz, auf den er sich zur Begründung des betreffenden Rechts beruft, an einer im Rahmen einer Lieferkette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung beteiligt hat. Für die Versagung der Rechte spiele es dabei keine Rolle, dass die Steuerhinterziehung in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem begangen wurde, in dem diese Rechte beansprucht werden, und dass der Steuerpflichtige in letzterem EU-Mitgliedstaat die in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen formalen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Rechte erfüllt hat.

In der Rs Prankl, in der geschmuggelte Zigarett...

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