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SWK 25, 1. September 2016, Seite 1103

Besteuerung von Telekomleistungen an Mobilfunknetzteilnehmer in Drittstaaten

Entscheidung: RV/2101653/2014, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.

Normen: § 3a UStG 1994; VO BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221.

Die Inanspruchnahme inländischer Telekommunikationsleistungen durch Kunden aus Drittstaaten unter Zuhilfenahme des österreichischen Mobilfunknetzes, für das vom österreichischen Telefonprovider sogenannte Roaming-Gebühren verrechnet werden, stellt keine im Inland steuerpflichtige Leistung dar, weil sich die Ansässigkeit des Leistungsempfängers nach dem Ländercode der SIM-Karte bestimmt.

Eine Ortsverlagerung vom Drittland ins Inland durch die Telekomverordnung des BMF (BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221) ist durch das Unionsrecht nicht gedeckt.

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