Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Besteuerung von Telekomleistungen an Mobilfunknetzteilnehmer in Drittstaaten
Entscheidung: RV/2101653/2014, Revision zugelassen, Amtsrevision eingebracht.
Normen: § 3a UStG 1994; VO BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221.
Die Inanspruchnahme inländischer Telekommunikationsleistungen durch Kunden aus Drittstaaten unter Zuhilfenahme des österreichischen Mobilfunknetzes, für das vom österreichischen Telefonprovider sogenannte Roaming-Gebühren verrechnet werden, stellt keine im Inland steuerpflichtige Leistung dar, weil sich die Ansässigkeit des Leistungsempfängers nach dem Ländercode der SIM-Karte bestimmt.
Eine Ortsverlagerung vom Drittland ins Inland durch die Telekomverordnung des BMF (BGBl II 2003/383 idF BGBl II 2009/221) ist durch das Unionsrecht nicht gedeckt.