Bestandsgebäude
1. Aufl. 2021
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S. 197X. Steuerliche Aspekte aus Betrieb und Sanierung
Karin Fuhrmann/Sebastian Gstaltner
1. Allgemeines zu Einkünften aus der Bewirtschaftung von Immobilien
Bei Einkünften aus der Bewirtschaftung von Immobilien – sowohl Wohn- als auch Gewerbeimmobilien – ist zwischen außerbetrieblichen und betrieblichen Einkünften zu unterscheiden:
Unter der außerbetrieblichen Vermietung und Verpachtung wird nach Definition der EStR die entgeltliche Überlassung eines Wirtschaftsguts zum Gebrauch oder zur Nutzung verstanden. Dies ist nur möglich, wenn das Mietobjekt nicht zu einem Betriebsvermögen gehört. Weiters darf ausschließlich Vermögensverwaltung und keine gewerbliche Vermietung und somit betriebliche Einkunftsart vorliegen. Von Seiten des Vermieters dürfen keine wesentlichen, über die bloße Nutzungsüberlassung hinausgehenden Nebenleistungen erbracht werden.
Die Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Vermietung beruht auf verschiedenen Kriterien und bedarf zumeist einer Einzelfallprüfung. Vermögensverwaltung im Sinne der steuerlichen Vorschriften ist nach Definition der EStR eine auf Fruchtziehung aus zu erhaltendem Substanzwert gerichtete Tätigkeit. Im Gegensatz dazu ist eine im Vermögen begr...