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Entlastung von Geringverdienern hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge
Art 1 Z 17 bis 20 des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil I (ÖkoStRefG 2022 Teil I), 456/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00456/index.shtml; Art 1 und 2 des Ökosozialen Steuerreformgesetzes 2022 Teil III (ÖkoStRefG 2022 Teil III), 458/BNR 27. GP, online abrufbar unter https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/BNR/BNR_00458/index.shtml.
Einen Teil der ökosozialen Steuerreform 2022 sollte eine Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für niedrige Einkommen darstellen. Diese wurde im Bereich der Unselbständigen aber nicht umgesetzt. Stattdessen wurde für geringverdienende Arbeitnehmer die Möglichkeit einer höheren Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Veranlagung eröffnet. Demnach können 55 % (bisher: 50 %) bestimmter Werbungskosten (insbesondere Beiträge zur Pflichtversicherung), maximal 400 Euro als Negativsteuer, erstattet werden und der Sozialversicherungsbonus (Erhöhung des Maximalbetrags für die Negativsteuer für Personen, die aufgrund ihres niedrigen Einkommens einen Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag erhalten) wird von bisher 400 Euro auf 650 Euro angehoben. Pensionisten können im Rahmen einer Veranla...