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SWK 23-24, 25. August 2021, Seite 1158

KESt-Erstattung an ausländische Investmentvehikel

Entscheidung: Ro 2018/13/0011 (Parteirevision, Aufhebung wg inhaltlicher Rechtswidrigkeit).

Normen: § 1 Abs 3 Z 1, 21 Abs 1 Z 1a KStG; § 42 InvFG 1993.

Sachverhalt und Verfahren: Die Revisionswerberin, eine in Irland ansässige Investmentgesellschaft (OGAW), war an mehreren österreichischen Kapitalgesellschaften beteiligt. Sie beantragte gemäß § 21 Abs 1 Z 1a KStG die Rückerstattung der in den Jahren 2008 bis 2012 auf Dividendenausschüttungen dieser Gesellschaften einbehaltenen Kapitalertragsteuer. Das Finanzamt versagte die Rückerstattung, weil es die Revisionswerberin als steuerlich transparenten Investmentfonds einstufte.

Das BFG wies die erhobene Beschwerde ab und hielt fest, dass eine körperschaftlich organisierte Investmentgesellschaft kein Zurechnungssubjekt der aus ihrem Vermögen stammenden Kapitalerträge sein könne, diese seien vielmehr den Anteilinhabern zuzurechnen.

Rechtliche Beurteilung: Strittig ist, ob der Revisionswerberin für die Jahre 2008 bis 2012 ein Anspruch auf Rückerstattung der Quellensteuer zusteht. Dies setzt voraus, dass die Revisionswerberin Schuldnerin der (zunächst) einbehaltenen Kapitalertragsteuer war. Denn nur dem Schuldner der einbehaltenen Kapitalertragsteuer steht – bei Vorliegen der dafür erforderli...

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