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Das (inländische) Bankkonto der GmbH
Muss ein solches auch nach der Gründung noch vorhanden sein?
Das GmbHG verpflichtet die GmbH, im Rahmen ihrer Gründung ein Bankkonto bei einer österreichischen Bank zu eröffnen. Die Vorlage der Bestätigung der Einzahlung der Stammeinlage auf ebenjenes inländische Bankkonto ist Voraussetzung der Eintragung der GmbH im Firmenbuch. Für den laufenden Betrieb der GmbH hält das GmbHG hingegen, sowohl was das Vorhandensein eines Geschäftskontos als auch den Sitz der kontoführenden Bank betrifft, keine Vorgaben bereit.
In der Beratungspraxis kommt es regelmäßig vor, dass internationale Investoren – aus welchen Gründen auch immer – das für die GmbH-Gründung noch benötigte inländische Bankkonto auflassen und zu ihrer Hausbank im Ausland wechseln wollen. Soweit ersichtlich, ist die Frage, ob eine GmbH auch nach der Gründung über ein inländisches Bankkonto verfügen muss, in der Literatur unbehandelt. Dieser Beitrag widmet sich dieser für die Praxis relevanten Frage.
1. Verpflichtung zur Eröffnung eines Bankkontos bei einer österreichischen Bank
1.1. Rechtliche Rahmenbedingungen des GmbHG
Im Rahmen der Gründung einer GmbH ist neben dem Abschluss des Gesellschaftsvertrags und der Bestellung von Geschäftsführern ua auch die Eröffnung eines Geschäftskontos für die Gesellschaf...