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ASoK 2, Februar 2022, Seite 69

Vom Bundeseinigungsamt festgesetzte Lehrlingseinkommen

Drucker und Druckformenhersteller – Fitnessbetreuer – Sportadministratoren – Veranstaltungstechniker

Manfred Pichelmayer

Der vorliegende Beitrag stellt einige vom Bundeseinigungsamt in jüngster Zeit im Verordnungsweg festgesetzte Lehrlingseinkommen vor.

1. Allgemeines

In Österreich ist der Mindestlohn bzw das Mindestgehalt in der Privatwirtschaft für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Kollektivverträgen geregelt, zum Teil auch in Mindestlohntarifen und festgesetzten Lehrlingseinkommen. In den meisten Wirtschaftszweigen wird das Lehrlingseinkommen (früher: Lehrlingsentschädigung) durch Kollektivvertrag geregelt.

Das Bundeseinigungsamt beim BMA ist gemäß § 26 ArbVG ermächtigt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft das Lehrlingseinkommen festzusetzen, wenn für den betreffenden Wirtschaftszweig kein Kollektivvertrag wirksam ist. Gemäß § 28 ArbVG ist das gehörig kundgemachte Lehrlingseinkommen innerhalb seines räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereichs unmittelbar rechtsverbindlich.

Das festgesetzte Lehrlingseinkommen kann durch Betriebs- oder Einzelvereinbarung weder aufgehoben noch beschränkt werden. Sondervereinbarungen über das Lehrlingseinkommen sind nur gültig, soweit sie für den Lehrling günstiger sind. Kollektivverträge setzen für ihren Geltungsbereich ein festgesetztes Lehrlings...

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