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SWK 23-24, 25. August 2021, Seite 1135

Direkte Leistungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften aus selbständiger Arbeit

Auf der Suche nach dem oftmals beworbenen „Steuervorteil“

Markus Reindl

Viele Steuerberater kennen das: Der Klient hat von einer Versicherungsgesellschaft oder einem Versicherungsmakler ein Angebot für eine „Pensionszusage“ erhalten, das rechnerisch massive Steuerersparnisse dokumentiert und vom Klienten dem Steuerprofi nun zur Prüfung vorgelegt wird. Doch gibt es diese „Ersparnisse“, die letztlich den Verkauf einer Lebensversicherung mit sich bringen sollen, in der allseits propagierten Form im Endeffekt überhaupt? Diese Frage sowie jene, ob eine Leistungszusage für den Klienten einen Nutzen haben kann, mögen im Folgenden beantwortet werden.

1. Eingrenzung und Vorbemerkung

Es geht um direkte Leistungszusagen für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Einkünften aus selbständiger Arbeit gemäß § 22 Z 2 EStG und Sozialversicherung nach GSVG. Diese Eingrenzung ist deshalb wichtig, weil für Pensionszusagen an Arbeitnehmer andere steuer- und abgabenrechtliche Bestimmungen, aber auch Motive, vorherrschen. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern ist ausschlaggebend, was für diese eine direkte Leistungszusage im Vergleich zu einem höheren Geschäftsführerbezug oder einer Gewinnausschüttung „attraktiver“ machen kann. Diese Fragen sollten sich bei einem Arbeitnehmer in aller Regel nicht ste...

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