Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 25. August 2021, Seite 1128

Die (überarbeitete) Restrukturierungsordnung

Ergebnisse des vorparlamentarischen Begutachtungsverfahrens

Miriam Simsa und Philipp Kalser

Das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren für den am veröffentlichten Ministerialentwurf des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes endete am . Während des Begutachtungszeitraums wurden 50 Stellungnahmen eingereicht. Der daraufhin überarbeitete Gesetzesentwurf wurde am im Nationalrat beschlossen und schließlich am kundgemacht.

1. Genese der Restrukturierungsordnung

Aufgrund der Restrukturierungsrichtlinie (RIRL) waren die Mitgliedstaaten der EU verpflichtet, bis ein Verfahren für die Restrukturierung von Unternehmen vor Eintritt der Insolvenz einzuführen. Der österreichische Gesetzgeber ist dieser Verpflichtung mit der Erlassung des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (RIRUG) nachgekommen.

Das RIRUG basiert auf dem (ersten) Ministerialentwurf vom , für den es ein vorparlamentarisches Begutachtungsverfahren gab. Die vorparlamentarische Begutachtungsfrist für den Ministerialentwurf endete am . Das Begutachtungsverfahren erfreute sich reger Beteiligung. Während des Begutachtungszeitraums wurden 50 – teils äußerst umfangreiche – Stellungnahmen eingereicht.

Durch das RIRUG wurde ua die Restrukturierungsordnung (ReO) geschaffen. Das...

Daten werden geladen...