Die Umsatzsteuer in Beispielen
8. Aufl. 2020
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S. 13II. Einleitung
Seit dem Beitritt zur EU musste Österreich das EU-Mehrwertsteuersystem in Österreich umsetzen.
Das UStG 1994 basiert somit auf der Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (sog Mehrwertsteuersystem-Richtlinie), wobei laufend Ergänzungen bzw Änderungen vorgenommen werden. Zur Erläuterung des UStG 1994 kann daher in vielen Fällen auf diese Richtlinie, auf die Durchführungsverordnung (EU) 282/2011, die unmittelbar verbindliche Durchführungsvorschriften zur Richtlinie enthält, aber auch auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zurückgegriffen werden. Erfolgt die Umsetzung und Anwendung des EU-Rechts in Österreich in nicht Richtlinien konformer Weise, kann der Steuerpflichtige seinen Rechtsanspruch vor dem Europäischen Gerichtshof geltend machen (sog Vorabentscheidungsersuchen). Die österreichischen Finanzbehörden sind an die Entscheidung gebunden.
Die große Vision der EU ist der freie Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb der Grenzen des Binnenmarktes. Daher wurden bereits 1993 die Grenzkontrollen im Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten aufgehoben. Der Handel und der Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt mussten ...