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ASoK 2, Februar 2022, Seite 65

Rückzahlung des Familienzeitbonus aufgrund eines Behördenfehlers bei der Zuerkennung

Unrichtige Rechtsauskunft schützt nicht vor Rückforderbarkeit

Karin Blasl

Der OGH hatte sich in der Entscheidung vom , 10 ObS 87/21y, mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die falsche Rechtsauskunft eines Mitarbeiters der ÖGK betreffend die Anspruchsvoraussetzungen des Familienzeitbonus zur Rückzahlung des ausbezahlten Familienzeitbonus führt oder ob die Rückforderungsbestimmung des § 7 Abs 1 FamZeitbG teleologisch zu reduzieren ist oder gar seitens des Vaters geäußerte verfassungsrechtliche Bedenken bestätigt werden können.

1. Sachverhalt

Das frühere Dienstverhältnis des Vaters endete am . In der Zeit vom bis zum war er arbeitslos gemeldet und bezog Arbeitslosengeld. Am begann sein neues Dienstverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber.

Nach der Geburt seines Sohnes am begab sich der nunmehrige Kläger in eine Außenstelle der ÖGK, um den Familienzeitbonus zu beantragen. Er beabsichtigte, den Familienzeitbonus ab in Anspruch zu nehmen. Auf seinen ausdrücklichen Hinweis hin, dass er im oben angeführten Zeitraum arbeitslos gewesen sei, erteile ihm ein Mitarbeiter der ÖGK die Auskunft, dass „14 Tage Arbeitslosigkeit irrelevant seien“ und dem Bezug des Familienzeitbonus nicht entgegenstünden. Basierend auf dieser Auskunft nahm der Kläger den Familienzeitbonus ...

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