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Die steuerliche Beurteilung von COVID-19-Hilfen für die Land- und Forstwirtschaft
Ein Überblick in Bezug auf wesentliche Hilfsmaßnahmen
Mit den verschiedenen COVID-19-Zuschüssen wurden wichtige Maßnahmen gesetzt, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in Österreich abzufedern. Einige Hilfsmaßnahmen richteten sich speziell an Land- und Forstwirte, berücksichtigten besondere Herausforderungen für diese Berufsgruppe oder betrafen bestimmte Tätigkeitsbereiche aus dem Umfeld des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Dieser Beitrag behandelt die steuerliche Beurteilung dieser Zuschüsse unter besonderer Berücksichtigung der LuF-Pauschalierungsverordnung 2015.
1. Überblick über die wesentlichen Hilfsmaßnahmen aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft
Über die Agrarmarkt Austria wurden bzw werden folgende Zuschüsse gewährt:
Ersatz entgangener Einkünfte und Comeback-Bonus („Härtefallfonds“);
Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft;
Ersatz entgehender Umsätze:
–Lockdown-Umsatzersatz November und Dezember;
–Ausfallsbonus für touristische Vermieter und Wein-, Mostbuschenschank und Almausschank.
Darüber hinaus gibt es mehrere über die COFAG abgewickelte Hilfsmaßnahmen, die von Unternehmen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21 EStG), selbständiger Arbeit (§ 22 EStG) oder Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) beantragt werden konnten bzw können:
Fix...