Grenzüberschreitende Dienstleistungen
2. Aufl. 2021
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S. 89Teil C Bezug von sonstigen Leistungen von ausländischen Unternehmern
Bezieht ein österreichischer Unternehmer sonstige Leistungen, deren Ort der Leistung im Inland gelegen ist, ist die sonstige Leistung im Inland steuerbar und idR steuerpflichtig (siehe Pkt 1.1). Für von ausländischen Unternehmern bezogene sonstige Leistungen bestehen für den österreichischen Leistungsempfänger zahlreiche Verpflichtungen.
9. Reverse Charge System
9.1. Übergang der Steuerschuld
Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und Eintrittsberechtigungen) und Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet (sog Reverse Charge System), wenn
der leistende Unternehmer im Inland weder einen (Wohn-)Sitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine an der Leistungserbringung beteiligte feste Niederlassung hat und
der Leistungsempfänger Unternehmer ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die Nichtunternehmer ist.
Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer (vgl auch UStR Rz 2601a).
9.1.1. Betroffene Leistungen
Nach Art 196 der MwSt-RL müssen alle Mitgliedstaaten das Reverse Charge System verpflichtend für alle sonstigen Leistungen anwend...