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SWK 13, 1. Mai 2020, Seite 743

Entgeltminderungen im Vorsteuererstattungsverfahren

Besprechung eines aktuellen BFG-Erkenntnisses

Roman Haller

Reduziert sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz, so hat der Leistungsempfänger einen geltend gemachten Vorsteuerabzug zu berichtigen. Das BFG hat in einem aktuellen Judikat vom , RV/2100143/2020, erstmals beurteilt, wie diese Entgeltminderung im Fall ausländischer Leistungsempfänger, die üblicherweise nur Vorsteuererstattungsanträge einreichen, verfahrensrechtlich zu berücksichtigen ist.

1. Entgeltminderungen

Unternehmer sind unter den Voraussetzungen des § 12 Abs 1 Z 1 lit a UStG zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für die von einem anderen Unternehmer an sie in Rechnung gestellte Umsatzsteuer berechtigt. Die Zahlung der Rechnung ist bei Soll-Besteuerern keine Voraussetzung zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs, sodass in der Regel im ersten Schritt der gesamte in der Eingangsrechnung ausgewiesene Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer abgezogen wird. Kommt es nachträglich zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage (zB aufgrund von Skonti, Rabatten, Jahresboni etc), so haben der leistende Unternehmer seine Umsatzsteuerschuld und der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug zu berichtigen (§ 16 Abs 1 UStG). Diese Berichtigungen sind jeweils für den Veranlagungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung ...

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