Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2023, Seite 351

Notwendigkeit des lückenlosen Nachweises von Vordienstzeiten für begünstigte Besteuerung

Entscheidung: Ro 2021/15/0007, 0008 (Abweisung der Parteirevision).

Norm: § 67 EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH zahlte einem Angestellten unter Berücksichtigung von Vordienstzeiten von insgesamt über 25 Jahren eine – teils gesetzliche, teils freiwillige – Abfertigung und versteuerte diese mit dem begünstigten Steuersatz von 6 %. Als Vordienstzeiten wurden alle Dienstzeiten der letzten rund 38 Jahre berücksichtigt, mit Ausnahme von zwei – in diesem Zeitraum liegenden – Dienstzeiten bei ehemaligen Dienstgebern. Nicht berücksichtigt wurde auch eine von einem dieser beiden Dienstgeber bereits bezahlte Abfertigung. Das Finanzamt zog die GmbH zur Haftung heran und vertrat die Ansicht, der Arbeitnehmer könne bestimmen, bis zu welchem Zeitpunkt er frühere Dienstverhältnisse nachweise, für den gewählten Zeitraum sei der Nachweis aber lückenlos zu erfolgen.

Das BFG wies die Beschwerde ab, weil die Dienstzeiten nicht lückenlos nachgewiesen worden seien.

Rechtliche Beurteilung: Im Revisionsfall ist strittig, ob die Bestimmung des § 67 Abs 6 Satz 2 EStG so auszulegen ist, dass es dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, welche Dienstverhältnisse er bei der Berechnung der Dienstzeit und damit welche bereits...

Daten werden geladen...