Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2023, Seite 349

Aufrechnung der Forschungsprämie mit Abgabenforderungen in der Insolvenz

Entscheidung: Ra 2020/15/0015 (Parteirevision, Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften).

Norm: § 108c EStG.

Sachverhalt und Verfahren: Eine GmbH, über deren Vermögen Ende 2017 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, tätigte sowohl vor als auch nach Insolvenzeröffnung Aufwendungen, die für die Forschungsprämie anspruchsbegründend waren. Nach Insolvenzeröffnung beantragte sie die Forschungsprämie für das Jahr 2017. Das Finanzamt zahlte die gewährte Forschungsprämie nicht aus, sondern rechnete sie mit der im Insolvenzverfahren angemeldeten Umsatzsteuerforderung auf.

Das BFG gab der Beschwerde teilweise Folge und teilte die Forschungsaufwendungen für deren insolvenzrechtliche Einordnung im Schätzungswege auf. Die nach Insolvenzeröffnung getätigten Aufwendungen seien eine Massegutschrift.

Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 46 Abs 1 Z 2 IO gehören zu den Masseforderungen öffentliche Abgaben, wenn und soweit der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Konkursverfahrens verwirklicht wird. Entsprechendes gilt spiegelbildlich für die zeitliche Abgrenzung der Forderungen der GmbH auf Forschungsprämien. Aus § 108c EStG ergibt sich, dass der die Prämie auslösende Sachverhalt in der Tätigung entsp...

Daten werden geladen...