zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2023, Seite 341

Umsatzsteuer-Update Februar 2023: Aktuelles auf einen Blick

Gesetzgebung – Verwaltungspraxis – Rechtsprechung

Mario Mayr

„Was gibt es Neues?“ – Dieser Nachrichtenüberblick bietet kurz und bündig alles Wissenswerte rund um die Umsatzsteuer für den Unternehmensalltag und die Beratungspraxis.

1. Rechnung als Anforderung des Dreiecksgeschäfts

Art 42 lit a MwStSyst-RL idF RL 2010/45/EU iVm Art 197 Abs 1 lit c MwStSyst-RL ist dahin auszulegen, dass der Enderwerber im Rahmen eines Dreiecksgeschäfts nicht wirksam als Schuldner der Mehrwertsteuer bestimmt worden ist, wenn die vom Zwischenerwerber ausgestellte Rechnung nicht die Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ gemäß Art 226 Z 11a MwStSyst-RL enthält.

Art 226 Z 11a MwStSyst-RL idF RL 2010/45/EU ist dahin auszulegen, dass das Weglassen der nach dieser Bestimmung erforderlichen Angabe „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ auf einer Rechnung nicht später durch Ergänzung eines Hinweises darauf berichtigt werden kann, dass diese Rechnung ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft betrifft und dass die Steuerschuld auf den Empfänger der Lieferung übergeht ( Luxury Trust Automobil GmbH, C-247/21).

Anmerkung: Verfahrensgegenständlich war ein „missglücktes“ Dreiecksgeschäft, bei dem der mittlere Unternehmer (Erwerber) auf ...

Daten werden geladen...