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COVID-19-Schutzmaßnahmen-Befreiuungsatteste
Unterschiedliche Anforderungen und Voraussetzungen
Zu den Schutzmaßnahmen gegen COVID-19 zählt unter anderem auch die Schutzimpfung. Sowohl von der nunmehr eingeführten Impfpflicht als auch von anderen Schutzmaßnahmen bestehen Ausnahmebestimmungen, die an die Vorlage eines Nachweises (Attests) gebunden sind. Diese Bestimmungen haben auch für das Arbeitsrecht (teils mittelbar, teils unmittelbar) Bedeutung.
1. Einleitung
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, insbesondere die G-Regelungen, sind (auf Bundesebene) im Wesentlichen in der jeweils einschlägigen Verordnung, aktuell in der 4. COVID-19-MV, enthalten. Die 4. COVID-19-MV trifft auch Regelungen für den Arbeitsplatz (Ort der beruflichen Tätigkeit) und enthält weiters an mehreren Stellen Vorschriften über das Tragen einer Maske, worunter grundsätzlich eine FFP2-Maske zu verstehen ist (§ 2 Abs 1 der 4. COVID-19-MV). So gilt diese Verpflichtung prinzipiell auch am Arbeitsort, wenn ein Mindestabstand von 2 m nicht eingehalten werden kann (§ 10 Abs 3 der 4. COVID-19-MV). Das Tragen einer Maske ist separat vom Bestehen einer G-Verpflichtung zu betrachten und beide Verpflichtungen sind auch kombinierbar.
Unabhängig davon wurde mittlerweile ein COVID-19-IG beschlossen. Da die darin statuierte I...