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ASoK 2, Februar 2022, Seite 42

Verlust der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Schadenersatzpflicht des Arbeitnehmers bei Verweigerung der COVID-19-Impfung?

Eine Replik

Christoph Radlingmayr

Seit der Corona-Pandemie steht (auch) die Impfung bzw nunmehr die gesetzliche Impfpflicht im Mittelpunkt des politischen und gesellschaftlichen Geschehens. Auch das Arbeitsrecht ist längst davon erfasst. Es überrascht nicht, dass bei einem derart explosiven Thema die Meinungen dazu ein wenig auseinandergehen. Der nachfolgende Beitrag versteht sich als Entgegnung zu zwei in dieser Zeitschrift kürzlich veröffentlichten Standpunkten.

1. Allgemeines

Bei Erscheinen dieses Beitrags wird das COVID-19-Impfpflichtgesetz (COVID-19-IG) bereits in Kraft getreten sein. Personen ab dem 18. Lebensjahr mit einem Wohnsitz in Österreich sind verpflichtet, sich impfen zu lassen, sofern keine der in § 3 genannten Ausnahmen vorliegt. Die Impfverweigerung ist gemäß § 10 Abs 1 COVID-19-IG ausschließlich mit einer Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 3.600 Euro bedroht. Arbeitsrechtliche Vorgaben oder Konsequenzen enthält das Gesetz nicht. Daher ist es Arbeitgebern verwehrt, von ihren Arbeitnehmern auf Basis des COVID-19-IG eine Impfung zu verlangen. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, nur geimpft zu arbeiten, bzw in Umkehrung dazu kein Beschäftigungsverbot bei fehlender Impfung. Am Arbeitsplatz gelten...

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