Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer
Entscheidung: Ra 2018/15/0102.
Normen: § 11 Abs 2 KommStG; § 119 BAO.
Die in § 11 Abs 2 KommStG normierte Pflicht zur Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer stellt nicht zugleich auch eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd § 119 BAO dar. Die Unterlassung der Selbstberechnung und Entrichtung der Kommunalsteuer erfüllt daher nicht den Tatbestand des § 15 Abs 1 KommStG.