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SWK 22, 5. August 2019, Seite 951

Der Abrechnungsbescheid nach § 216 BAO

Ein zumeist unbekanntes verfahrensrechtliches Instrument

Carina Urban-Kompek

Die bekanntesten Rechtsschutzinstrumente in der BAO sind die im „7. Abschnitt Rechtsschutz“ geregelten Möglichkeiten, insbesondere die Bescheidbeschwerde, die Säumnisbeschwerde und die Maßnahmenbeschwerde. Dieser Artikel soll den interessierten Leser aber auch mit einem in der Praxis zumeist unbekannten verfahrensrechtlichen Instrument, nämlich dem im „6. Abschnitt Einhebung der Abgaben“ geregelten Antrag auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO, vertraut machen, der über die Richtigkeit der Gebarung abspricht.

1. Verfahrensrechtliche Rechtsschutzmöglichkeiten

Ausgehend vom Umstand, dass sich ein Abgabepflichtiger in seinen Rechten verletzt erachtet, bietet die BAO in ihrem siebten Abschnitt „Rechtsschutz“ dem Abgabepflichtigen die Möglichkeit, sich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegen Bescheide und andere Eingriffe hoheitlicher Natur zu wehren. Die Möglichkeit des Einzelnen, sich mit rechtlichen Mitteln sachlich „zur Wehr“ zu setzen, ist essenziell für den Rechtsstaat, insbesondere wenn man unter Rechtsschutz die Einhaltung und prozessuale Gewährleistung des objektiven Rechts versteht. Durch Rechtsschutzmöglichkeiten werden in weiterer Folge auch Rechtssicherheit ...

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