Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sanktionierung der umsatzsteuerlichen Bösgläubigkeit
Abgaben- und finanzstrafrechtliche Folgen
Mehrwertsteuerbetrug, Mehrwertsteuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarusselle, Vorsteuererschleichung und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen schädigen nicht nur den Fiskus, sondern bedeuten auch eine erhebliche Gefahr für redliche Unternehmer. Eine Artikelserie widmet sich in der SWK in Kurzform den unterschiedlichen Facetten der Umsatzsteuerdelinquenz; die ausführlichen Beiträge sind im kürzlich im Linde Verlag erschienenen – von Roman Leitner und Rainer Brandl herausgegebenen – Tagungsband „Finanzstrafrecht 2018“ enthalten.
Im letzten Beitrag dieser Artikelserie skizziert Rainer Brandl die abgabenrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Folgen, wenn ein Steuerpflichtiger mit seinen Umsätzen in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.
1. Betrugs- und Missbrauchsrechtsprechung des EuGH
Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und etwaigen Missbräuchen ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein Ziel, das von der MwStSyst-RL anerkannt und gefördert wird. Demnach darf sich der Steuerpflichtige bei Betrug oder Missbrauch nicht auf das Unionsrecht berufen, selbst wenn der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer gewahrt wird. Dies gilt
für den ...