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SWK 22, 5. August 2019, Seite 941

Sanktionierung der umsatzsteuerlichen Bösgläubigkeit

Abgaben- und finanzstrafrechtliche Folgen

Rainer Brandl

Mehrwertsteuerbetrug, Mehrwertsteuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarusselle, Vorsteuererschleichung und die missbräuchliche Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen schädigen nicht nur den Fiskus, sondern bedeuten auch eine erhebliche Gefahr für redliche Unternehmer. Eine Artikelserie widmet sich in der SWK in Kurzform den unterschiedlichen Facetten der Umsatzsteuerdelinquenz; die ausführlichen Beiträge sind im kürzlich im Linde Verlag erschienenen – von Roman Leitner und Rainer Brandl herausgegebenen – Tagungsband „Finanzstrafrecht 2018“ enthalten.

Im letzten Beitrag dieser Artikelserie skizziert Rainer Brandl die abgabenrechtlichen und finanzstrafrechtlichen Folgen, wenn ein Steuerpflichtiger mit seinen Umsätzen in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.

1. Betrugs- und Missbrauchsrechtsprechung des EuGH

Die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und etwaigen Missbräuchen ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ein Ziel, das von der MwStSyst-RL anerkannt und gefördert wird. Demnach darf sich der Steuerpflichtige bei Betrug oder Missbrauch nicht auf das Unionsrecht berufen, selbst wenn der Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer gewahrt wird. Dies gilt

  • für den ...

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